Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Für alle Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen
maßgebend. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Bezugsvorschriften des
Käufers verpflichten den Verkäufer nur, wenn er deren Befolgung ausdrücklich
anerkennt. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der nachstehenden
Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts ohne Einfluß.
Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den wirtschaftlichen
Zielen am nächsten kommen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in DM ab 1.1.2002 in EURO und exklusiv
MWST. Kosten für die Verpackungsrücknahme sind in den Preisen nicht enthalten.
Auf alle durch die Lieferung begründeten Rechtsverhältnisse findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Für die Auslegung internationaler Handelsbegriffe gelten die von der
Internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen INCOTERMS in jeweils
gültiger Fassung.
Gerichtsstand ist für beide Parteien Sitz der Firma des Verkäufers.
§ 2 Angebot und Lieferung
Gravierende Änderungen der Marktlage berechtigen den Verkäufer, für den
laufenden Abschluß neue Preise aufzugeben. Der Käufer hat dabei das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten.
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, ab Lieferwerk des
Verkäufers. Die Angabe des Verkäufers „ Lieferzeit sofort „ beträgt fünf
Arbeitstage.
„ Prompt „ 14 Arbeitstage vom Tag der Auftragserteilung an.
Verkaufsabschlüsse auf Abruf müssen innerhalb der vereinbarten Frist erledigt
sein.
Bei Überschreitung der Abruffrist ist der Verkäufer berechtigt, nach
erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag bzw. von dem noch
schwebenden Teil des Geschäftes zurückzutreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung geltend zu machen. Jede Teillieferung gilt als gesonderter
Vertrag.
Unverschuldete Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren
unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso wie alle Fälle höherer
Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen o.ä., auch beim
Lieferanten des Verkäufers, entbindet für die Dauer der Behinderung oder deren
Nachwirkung von der Lieferfrist des Verkäufers. Nach Wegfall der Behinderung
ist der Verkäufer berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lieferung
nachzuholen. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne
Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
Im übrigen behalten wir uns eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
durch unseren Lieferanten jederzeit vor.
§ 3 Verladung
Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch wenn franko, cif, fob oder ähnliches vereinbart ist, so dass etwaige auf dem Beförderungsweg entstehende Beschädigungen oder Gewichtsverluste zu Lasten des Käufers gehen. Anschlussgleisgebühren, Zuschläge für Winterfracht, für Beförderung auf Kleingewässern, sowie Frachttarif-, Steuer- und Zollerhöhungen gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
§ 4 Mängelrügen
Offensichtliche und erkennbare Mängel müssen bei Empfang der Ware sofort
dem Spediteur schriftlich angezeigt werden. Verdeckte Mängel können nur
innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der Ware gerügt werden. Fehlerhafte Waren
sind dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Es liegt im Ermessen des
Verkäufers Nachbesserung oder Umtausch vorzunehmen bzw. Gutschrift zu erteilen.
Preisabzüge sind dagegen nicht gestattet.
Bei Naturerzeugnissen können, selbst bei Käufen nach Muster, Qualitäts- und
Geschmacksabweichungen auftreten, die jedoch den Käufer weder zum Rücktritt
noch zur Minderung oder zum Schadenersatz berechtigen.
Produktionsspezifikationen und vergleichbare Angaben in unseren Angeboten,
Katalogen ect. Stellen lediglich Produktbeschreibungen dar und haben keinesfalls
die Bedeutung der Zusicherung von Eigenschaften; gleiches gilt, sofern eine Ware
nach DAB oder einem anderen Arzneibuch verkauft wird.
Für Schäden, die durch Weiterverarbeitung außerhalb des Einflusses des
Verkäufers entstehen, wird keine Haftung übernommen. Im übrigen ist jede
vertragliche oder gesetzliche Haftung für unsere Produkte ausgeschlossen, es
sei denn, dass dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
Der Verkäufer ist berechtigt, bis zu 10% weniger oder mehr als die bestellte
Ware zu liefern. Diskontspesen, Wechselsteuern ect. Gehen zu Lasten des Käufers
und sind sofort zahlbar. Für rechtzeitiges Vorzeigen, Protest, Benachrichtigung
und Rückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt der Käufer keine
Haftung.
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn die
Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5 Zahlungsverzug und Vertragsrücktritt
Der Käufer kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Verkäufers, die
nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig
davon kommt der Käufer in Verzug, wenn er nicht in einem im Vertrag
kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Regelung,
wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in
Verzug gerät, bleibt unberührt.
Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlung
eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung
gleichkommen, so ist der Verkäufer vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Er kann
auch jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder
teilweise zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In
diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, als Ersatz aller entstandenen Kosten
und des entgangenen Gewinns ein Pauschale von 30% der Auftragssumme zu
verlangen, es sei denn, dass der Käufer einen Schaden in geringerer Höhe
nachweist.
Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers oder ändern
sich dessen rechtliche Verhältnisse, so kann der Verkäufer
Sicherheitsleistungen verlangen oder, falls solche verweigert werden, vom
Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ernstzunehmender ungünstiger
Auskünfte über den Käufer, sofern diese eine unmittelbare Verschlechterung
der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers befürchten lassen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller
sonstigen fälligen, nicht fälligen und bedingten Forderungen aus der
Geschäftsverbindung einschließlich aller Nachforderungen, bleiben die
gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist daher nicht
berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu
übereignen. Der Käufer ist nur Verwahrer. Er ist berechtigt, die Ware oder das
hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern.
Der Käufer hat dem Verkäufer etwaige Zugriffe Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren oder auf die eingetretenen Forderungen
sofort mitzuteilen. Das Eigentumsrecht hat auch dem Spediteur gegenüber
Gültigkeit, dem die Waren im Auftrag des Käufers übergeben werden.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln und
ausreichend zu versichern; Zugriffe Dritter auf Waren, an denen nach den
vorstehenden Vorschriften Rechte des Verkäufers bestehen, müssen unverzüglich
angezeigt werden.
In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind an den Verkäufer
abzutreten.
Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt, wird auf verlangen des Käufers der
Verkäufer insoweit seine Sicherungen nach seiner Wahl freigeben.
§ 7 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der Firma des Verkäufers.
Oxalis
Maria Kutschera
Benditstr. 12
90763 Fürth
Fax: 0911 / 749 82 17
Ust-Nr.: DE 209164918
St.Nr.: 218 242 40679